Klassische Dienstleistungen
Finanz- und Lohnbuchführung
Der Gesetzgeber stellt zahlreiche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung. Von uns erhalten Sie hierfür die erforderliche Unterstützung im gewünschten Umfang.
Die Finanzbuchführung wird jedoch nicht nur für das Finanzamt erstellt. Von besonderer Bedeutung ist sie unterjährig für die Lenkung des Unternehmens. Damit Sie die erforderlichen Informationen aus Ihrer Buchführung ziehen können, beraten wir Sie und erstellen die für Ihre Bedürfnisse relevanten Auswertungen.
Leistungen im Einzelnen:
- Erstellung der Finanzbuchhaltung mit Kontierung, Erfassung, Auswertung und Kontrolle
- Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt
- Offene – Posten – Buchführung
- Anlagenbuchführung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Erstellung der Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
- Unterstützung und Klärung laufender Fragen, wenn Sie Ihre Buchführung selber bearbeiten, z.B. bei Auswahl eines EDV-Programms, Einrichtung, Klärung laufender Fragen
Jahresabschlüsse
Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss bzw. eine Gewinnermittlung zu erstellen. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab.
Aus dem Jahresabschluss bzw. der Gewinnermittlung lesen Sie den Erfolg Ihres Engagements des abgelaufenen Jahres ab. Gemeinsam können wir daraus Planungen und Gestaltungen für die Zukunft erarbeiten.
Leistungen im Einzelnen:
- Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Plausibilitätsbeurteilung
- Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Hinterlegung im Unternehmensregister
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
Steuererklärungen
Neben den für Unternehmen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen zu erstellenden Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen sind sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen Steuererklärungen zu erstellen.
Hierbei und bei der terminlichen Überwachung unterstützen wir Sie ebenso wie bei möglicherweise einzulegenden Einsprüchen.
Leistungen im Einzelnen:
- Erstellung betrieblicher Steuererklärungen
» Umsatzsteuererklärung
» Gewerbesteuererklärung
» Körperschaftsteuererklärung - Erstellung privater Steuererklärungen
» Einkommensteuererklärung
» Erbschaftsteuererklärung
» Schenkungsteuererklärung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einspruchsverfahren
- Begleitung von gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren