Der Gesetzgeber stellt zahlreiche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung. Von uns erhalten Sie hierfür die erforderliche Unterstützung im gewünschten Umfang.
Die Finanzbuchführung wird jedoch nicht nur für das Finanzamt erstellt. Von besonderer Bedeutung ist sie unterjährig für die Lenkung des Unternehmens. Damit Sie die erforderlichen Informationen aus Ihrer Buchführung ziehen können, beraten wir Sie und erstellen die für Ihre Bedürfnisse relevanten Auswertungen.
Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss bzw. eine Gewinnermittlung zu erstellen. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab.
Aus dem Jahresabschluss bzw. der Gewinnermittlung lesen Sie den Erfolg Ihres Engagements des abgelaufenen Jahres ab. Gemeinsam können wir daraus Planungen und Gestaltungen für die Zukunft erarbeiten.
Neben den für Unternehmen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen zu erstellenden Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen sind sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen Steuererklärungen zu erstellen.
Hierbei und bei der terminlichen Überwachung unterstützen wir Sie ebenso wie bei möglicherweise einzulegenden Einsprüchen.