Dr. Monika Rüter 
Steuerberaterin in Hamburg

 Klassische Dienstleistungen

 

Finanz- und Lohnbuchführung

Der Gesetzgeber stellt zahlreiche Anforde­rungen an eine ordnungs­gemäße Buch­führung. Von uns erhalten Sie hierfür die erforder­liche Unter­stützung im gewünschten Umfang.

Die Finanzbuch­führung wird jedoch nicht nur für das Finanz­amt erstellt. Von besonderer Bedeu­tung ist sie unter­­jährig für die Lenkung des Unter­­nehmens. Damit Sie die erforderlichen Informa­tionen aus Ihrer Buch­führung ziehen können, beraten wir Sie und erstellen die für Ihre Bedürf­nisse relevanten Aus­wertungen.

Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung der Finanz­buch­haltung mit Kontierung, Erfassung, Aus­wertung und Kontrolle
  • Meldung der Umsatz­steuer an das Finanzamt
  • Offene – Posten – Buch­führung
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehalts­ab­rechnungen mit Erstellung der Meldungen an das Finanz­amt und die Sozial­ver­sicherungs­träger
  • Unterstützung und Klärung laufender Fragen, wenn Sie Ihre Buch­führung selber bearbeiten, z.B. bei Auswahl eines EDV-Programms, Einrichtung, Klärung laufender Fragen


Jahresabschlüsse

Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahres­abschluss bzw. eine Gewinn­ermittlung zu erstellen. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab.

Aus dem Jahres­abschluss bzw. der Gewinn­ermittlung lesen Sie den Erfolg Ihres Engage­ments des abgelaufenen Jahres ab. Gemeinsam können wir daraus Planungen und Gestal­tungen für die Zukunft erarbeiten.

Leistungen im Einzelnen:

  • Jahresabschlüsse nach handels- und steuer­recht­lichen Vorschriften mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und  ggf. Anhang 
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen 
  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Offenlegung von Jahres­abschlüssen im elektro­nischen Bundes­anzeiger bzw. Hinter­legung im Unter­nehmens­register 
  • Begleitung bei Betriebs­prüfungen


Steuererklärungen

Neben den für Unter­nehmen aufgrund handelsrecht­licher und steuer­recht­licher Regelungen zu erstel­lenden Jahres­ab­schlüssen und  Gewinn­ermittlungen sind sowohl von Unter­nehmen als auch von  Privat­personen Steuer­erklärungen zu erstellen.

Hierbei und bei der termin­lichen Über­wachung unterstützen wir Sie ebenso wie bei möglicher­weise einzu­legenden Einsprüchen.

Leistungen im Einzelnen:

  • Erstellung betrieb­licher Steuer­erklärungen
    » Umsatzsteuererklärung
    » Gewerbe­steuer­erklärung
    » Körperschaft­steuer­erklärung
  • Erstellung privater Steuererklärungen
    » Einkommensteuererklärung
    » Erbschaft­steuer­erklärung
    » Schenkung­steuer­erklärung
  • Prüfung von Steuerbescheiden 
  • Einspruchsverfahren 
  • Begleitung von gerichtlichen Rechts­behelfs­verfahren