Jahresabschlüsse
Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss bzw. eine Gewinnermittlung zu erstellen. Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab.
Aus dem Jahresabschluss bzw. der Gewinnermittlung lesen Sie den Erfolg Ihres Engagements des abgelaufenen Jahres ab. Gemeinsam können wir daraus Planungen und Gestaltungen für die Zukunft erarbeiten.
Leistungen im Einzelnen:
Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. AnhangErstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
Plausibilitätsbeurteilung
Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
Begleitung bei Betriebsprüfungen