Finanz- und Lohnbuchführung
Der Gesetzgeber stellt zahlreiche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung . Von uns erhalten Sie hierfür die erforderliche Unterstützung im gewünschten Umfang.
Die Finanzbuchführung wird jedoch nicht nur für das Finanzamt erstellt. Von besonderer Bedeutung ist sie unter-jährig für die Lenkung des Unternehmens. Damit Sie die erforderlichen Informationen aus Ihrer Buchführung ziehen können, beraten wir Sie und erstellen die für Ihre Bedürfnisse relevanten Auswertungen.
Leistungen im Einzelnen:
- Erstellung der Finanzbuchhaltung mit Kontierung, Erfassung, Auswertung und Kontrolle
Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt
Offene – Posten – Buchführung
Anlagenbuchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Erstellung der Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
Unterstützung und Klärung laufender Fragen, wenn Sie Ihre Buchführung selber bearbeiten, z.B. bei Auswahl eines EDV-Programms, Einrichtung, Klärung laufender Fragen